Spanisch in
Spanien · Sprachreisen · Visa Studieren und Lernen im Ausland • Sprachreisen• Spanisch lernen in Spanien• Spanischkurse
Sprachschulen in Spanien • Visa für Spanien • Sicherheit
in Spanien • Gesundheit in Spanien • Unterkunft in Spanien
• Reisebüros • Tourismus in Spanien • Übersetzungsbücher
und Online-Übersetzer • Schüler- u. Studentenaustausch
• Botschaften in Spanien
EU-Bürger benötigen
kein Visum für Spanien. Mit einem gültigen
Pass oder Personalausweis dürfen sie sich in
Spanien so lange aufhalten, wie sie möchten.
Angehörige aller anderen Länder benötigen ein Visum,
wenn sie sich länger als 90 Tage in Spanien
aufhalten möchten.
Visum für Studenten
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein um ein Visum von einem Konsulat zu erlangen: Studiengänge
mit Universitätsniveau, weiterführende
Studiengänge oder Stipendiumskandidaten der
spanischen Regierung. Zwischen dem Einreichen der
Unterlagen und der Aushändigung des Visums
vergehen normalerweise zwei Tage. Für andere
Ausbildungswege, wie zum Beispiel Schulausbildung,
Gymnasium, Berufsausbildungen und andere Ausbildungsweg
muss das Visum zunächst vom Außenministerium in Madrid
geprüft werden. Deswegen dauert es bis zu einem
Monat, bis das Visum ausgehändigt wird.
Notwendige Dokumente
Um sich für ein Studentenvisum zu bewerben,
müssen folgende Bedingungen beachtet werden:
Die Bewerbung muss persönlich beim Konsulat
eingereicht werden, wo eine Bewerbung kostenfrei
gewährleistet wird. Die Bewerbung muss ausgefüllt
werden und folgende Dokumente müssen beigelegt
sein:
* 4 Passfotos,
angeheftet an jeder Bewerbung
* einen Pass mit
Gültigkeit von mindestens 120 Tagen (Original
und eine Fotokopie von den ersten drei Seiten und
der Seite, wo die neuen Daten eingetragen sind,
falls notwendig) * Unterlagen (Original
und eine Fotokopie), welche folgende Voraussetzungen/Anforderungen
bestätigt:
* Als Student/in in einem privaten oder staatlichen
Institut immatrikuliert, wo der Visumkandidat den
Unterricht besuchen wird, mit einem Zeitplan von
nicht weniger als drei Monaten
* Finanzielle Mittel, die die Kosten der Studiums
decken sowie die Unkosten des Aufenthalts und die
Rückkehr ins Heimatland (Ersparnisse, Kredite,
Unterstützung der Eltern oder Angehörige,
bestätigt mittels Bankauszüge, Rechnungen,
etc. )
* Krankenversicherung
* Gesundheitszeugnis, welches keine Infektionskrankheit,
Drogenabhängigkeit oder Psychose bescheinigt * Im Fall von Minderjährigen,
ist eine Einverständniserklärung der Eltern
oder des gesetzlichen Vormundes für die Versetzung
nach Spanien, erforderlich. Mitzuführen sind
die Absicht des Studiums in Bezug auf das Lehrinstitut
und der vorausgesehenen Aufenthaltszeit (Original
und eine Fotokopie)
Arbeitsvisum
Diejenigen,
die in Spanien arbeiten wollen, müssen die
Erlaubnis des Arbeitsministeriums haben. Im Falle
von Studenten, die nicht EU-Angehörige sind,
müssen die Diplome beglaubigt werden. Ausländische
Studenten, die einen Studentenausweis besitzen,
haben die Ausnahmegenehmigung sich max. ein
Jahr im Land aufzuhalten, oder auch die Zeit solange
der Studentenausweis Gültigkeit hat und es
um einen beruflichen Bezug geht. Der Antrag muss
an die Delegationen oder Unter-Delegationen gerichtet
sein, und die Arbeitsermächtigung an den Polizeidienst
(Büro der "Extranjería").
Klicken Sie hier für genauere Informationen,
wenn Sie mehr über Spanisch lernen in Spanien
wissen wollen