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Visa  
 

Visum für Spanien

EU-Bürger benötigen kein Visum für Spanien. Mit einem gültigen Pass oder Personalausweis dürfen sie sich in Spanien so lange aufhalten, wie sie möchten. Angehörige aller anderen Länder benötigen ein Visum, wenn sie sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten möchten.

Visum für Studenten

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein um ein Visum von einem Konsulat zu erlangen: Studiengänge mit Universitätsniveau, weiterführende Studiengänge oder Stipendiumskandidaten der spanischen Regierung. Zwischen dem Einreichen der Unterlagen und der Aushändigung des Visums vergehen normalerweise zwei Tage. Für andere Ausbildungswege, wie zum Beispiel Schulausbildung, Gymnasium, Berufsausbildungen und andere Ausbildungsweg muss das Visum zunächst vom Außenministerium in Madrid geprüft werden. Deswegen dauert es bis zu einem Monat, bis das Visum ausgehändigt wird.

Notwendige Dokumente

Um sich für ein Studentenvisum zu bewerben, müssen folgende Bedingungen beachtet werden: Die Bewerbung muss persönlich beim Konsulat eingereicht werden, wo eine Bewerbung kostenfrei gewährleistet wird. Die Bewerbung muss ausgefüllt werden und folgende Dokumente müssen beigelegt sein:


* 4 Passfotos, angeheftet an jeder Bewerbung
*
einen Pass mit Gültigkeit von mindestens 120 Tagen (Original und eine Fotokopie von den ersten drei Seiten und der Seite, wo die neuen Daten eingetragen sind, falls notwendig)
* Unterlagen (Original und eine Fotokopie), welche folgende Voraussetzungen/Anforderungen bestätigt:
* Als Student/in in einem privaten oder staatlichen Institut immatrikuliert, wo der Visumkandidat den Unterricht besuchen wird, mit einem Zeitplan von nicht weniger als drei Monaten
* Finanzielle Mittel, die die Kosten der Studiums decken sowie die Unkosten des Aufenthalts und die Rückkehr ins Heimatland (Ersparnisse, Kredite, Unterstützung der Eltern oder Angehörige, bestätigt mittels Bankauszüge, Rechnungen, etc. )
* Krankenversicherung
* Gesundheitszeugnis, welches keine Infektionskrankheit, Drogenabhängigkeit oder Psychose bescheinigt
* Im F
all von Minderjährigen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes für die Versetzung nach Spanien, erforderlich. Mitzuführen sind die Absicht des Studiums in Bezug auf das Lehrinstitut und der vorausgesehenen Aufenthaltszeit (Original und eine Fotokopie)

Arbeitsvisum

Diejenigen, die in Spanien arbeiten wollen, müssen die Erlaubnis des Arbeitsministeriums haben. Im Falle von Studenten, die nicht EU-Angehörige sind, müssen die Diplome beglaubigt werden. Ausländische Studenten, die einen Studentenausweis besitzen, haben die Ausnahmegenehmigung sich max. ein Jahr im Land aufzuhalten, oder auch die Zeit solange der Studentenausweis Gültigkeit hat und es um einen beruflichen Bezug geht. Der Antrag muss an die Delegationen oder Unter-Delegationen gerichtet sein, und die Arbeitsermächtigung an den Polizeidienst (Büro der "Extranjería").

 
 
 
 
 


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